Sehr geehrte Damen und Herren,

das Jahr 2002 hat gerade begonnen, und schon müssen wir uns damit auseinandersetzen, daß dieses Jahr nicht nur die Fortsetzung des neuen Jahrtausends ist und neben dem Aufbruch des digitalen Zeitalters, auch das erste Jahr des EURO in der Wohnungswirtschaft viel verändern wird.

Aus gegebenem Anlaß möchten wir unseren Geschäftspartnern, sei es Auftraggebern oder unseren Auftragnehmern, ganz herzlich für das entgegengebrachte Vertrauen und die partnerschaftliche Zusammenarbeit der letzten Jahre danken. Die vorangegangenen Jahre waren hektische und arbeitsreiche Jahre, in denen wir es trotzdem geschafft haben, die gewonnenen Erfahrungen und Erkenntnisse zu nutzen, um unsere systematische Arbeitsweise weiter zu verbessern.

Nach Bekanntgabe des EURO-Wechselkurses haben wir unsere Projektunterlagen und Wohnnungswirtschaftsanalysen schon seit 1999 sowohl in DM als auch in EURO mit den entsprechenden Auswertungen und Rentabilitätsübersichten erstellen können.

1999 war zwar das letzte Jahr im alten Jahrtausend, aber nicht das letzte Jahr der sinnvollen Modernisierung von Plattenbauten. Nach wie vor ist die Platte eine gute Adresse und wird auch im Jahr 2002 mit entsprechender sinnvoller Modernisierungskonzepte weiterhin eine gute Adresse bleiben.

Wichtig für die Wohnungsgesellschaften ist, daß die Vermietbarkeit der Gebäude garantiert werden kann.

Wir werden weiterhin aktiv daran arbeiten, daß die wohnungswirtschaftlichen Aspekte unserer Auftraggeber für uns im Vordergrund stehen, und daß wir die wohnungspolitischen Problematiken erfassen, auswerten, umsetzen und in unsere Projektsteuerung integrieren.

Die politischen Neuerungen seit 1999, Wegfall der Sonder-Afa und des jetzt greifenden Investitionszulagen-Förderungsgesetzes, sowie die Novelierung des Mietrechts wirken sich für die Wohnungseigentumsbesitzer sicherlich ganz unterschiedlich aus.

Während es für den Privatinvestor durch den Wegfall der Inanspruchnahme von Sonder-Afa sicherlich schwieriger wurde, ist es unter dem Aspekt der Investitionszulage, sofern keine steuerliche Sonder-Afa mangels entstehendem Gewinn in Anspruch genommen werden kann, eher von Vorteil.

Unter Einbezug dieser neuen gesetzlichen Entwicklung wird sich jedoch für die Wohnungswirtschaft zukünftig einiges ändern.

Das Ende des bisherigen KFW Plattenbauprogrammes zum 31.01.2000 mit den neuen, eingeschränkten Fördermöglichkeiten ließ nur noch wenig Spielraum, der genau und besonders effizient genutzt werden muß.

Nach wie vor angestauter Reparaturrückstand wird zur Verbesserung der Wohnqualität nur mit schlüssigen Projektsteuerungs,- Sanierungs- und Modernisierungskonzepten erfolgreich und kostengünstig beseitigt werden.

Stückeleien, Teilmodernisierung oder Luxusmodernisierung gehören genauso, wie fast schon dieses Jahr und das alte Jahrtausend, der Vergangenheit an.

Unter der Hinzuziehung von sämtlichen steuerlichen Vergünstigungen, Förderprogrammen sowie den fast historisch niedrigen Zinssätzen, die wir derzeit haben, bietet 2002 noch einmal eine große Herausforderung für uns und unsere Geschäftspartner, sowie alle Wohnungsgesellschaften.

Besonders die Neuauflage des KFW-Wohnraum-Modernisierungsprogramm 2 bietet einen erhöhten Investitionsschub, der letztendlich genutzt werden sollte.

Wir haben erneut schlüssige Lösungswege erarbeitet, mit denen es im Interesse unserer Partner und für unsere Auftraggeber möglich ist, rentabel und zum Wohl aller Beteiligten sinnvolle Komplettsanierungsmaßnahmen auch unter dem KFW CO2 Gebäudesanierungsprogramm oder dem KFW-Programm zur CO2-Minderung durchzuführen.

Zusätzlich haben wir uns mit sinnvollen Konzepten zum Rückbau von überschüssigem Wohnungsbestand befaßt und weitreichende Lösungswege wie auch sinnvolle Wohnungsquerschnittsänderungen erarbeitet.

Alternative Energienutzung und Speichermöglichkeiten im Heizungs- und Warmwasserversorgungsbereich gehören ebenso zu unseren Aufgabebstellungen und Lösungsvorschlägen, wie die Integration und Honorierung bestehender Bau- und Planungsabteilungen der größeren und großen Wohnungsgesellschaften in unsere Projektsteuerungsvorhaben.

2002 wird das Gesetz zur Eindämmung der illegalen Betätigung im Baugewerbe und die damit verbundene Steuerabzugsregelung ebenfalls für arbeitstechnischen Mehraufwand in der Wohnungswirtschaft sorgen.

Da die SP System Project für alle Betriebszweige eine weitreichende, gültige Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48 b Abs. 1 Satz 1 des EstG hat, bietet sich somit allen Geschäftspartnern diesbezüglich eine Garantie besonderer Güte.

Darum lernen Sie die SP System Project Gruppe als Partner kennen. Wir freuen uns auf eine zukünftige Zusammenarbeit im neuen Jahr.

In diesem Sinne verbleiben wir noch einmal zum Dank und mit freundlichen Grüßen

M. Gemballa