PROJEKT 20 Die SP System Project Firmengruppe
übernimmt als Vertreter der Eigentümer und Bauherren alle berechtigten Interessen
gegenüber Baubehörden, Kredit- und Förderinstituten, Mietern, bauausführenden
Betrieben und allen an der Planung fachlich Beteiligten. |
| 1. | Kostenschätzung und Überprüfung der voraussichtlichen Gesamtkosten |
| 2. | Überprüfung und Kontrolle bzw. Integration oder Einarbeitung bereits vorliegender Kostenschätzungen oder Kostenangebote |
| 3. | Aufstellung eines Wirtschaftskonzeptes mit der dazugehörigen Rentabilitätsdarstellung |
| 4. | Erstellung der vorläufigen Wirtschaftlichkeits- und Lastenberechnungen |
| 5. | Basisermittlung der Grundlagen zur Mieterhöhung durch die Umlage der entstehenden Modernisierungskosten gemäß geltender Rechtsvorschriften |
| 6. | Überprüfung der jeweiligen Voraussetzunge für die Gewährung öffentlicher Förderung und ggf. Integration dieser Fördermittel und anderweitiger Finanzierungsmöglichkeiten in das Gesamtkonzept |
| 7. | Bedarfsposition: Hilfestellung bei der Beschaffung von Finanzierungsmitteln |
| 8. | Beratung des AG über die sich daraus ergebenden Belastungen und deren Konsequenzen auf die Abwicklung und Durchführung der Gesamtmaßnahme |
| 9. | Vorbereitung und ggf. Durchführung des Modernisierungsmaßnahmenankündigungsverfahrens |
| 10. | Sicherstellung der Frist- und formgerechten Ankündigung der Maßnahme |
| 11. | Ankündigung der Maßnahmen unter mietrechtlichen, bautechnischen und organisatorischen Aspekten |
| 12. | Den Mietern werden in einer Mieterversammlung alle, sie betreffenden Punkte erläutert. |
| 13. | Wahrnehmung der Rechte des Bauherrn gegenüber Behörden, Darlehensgebern oder Kreditinstituten darin Beteiligten an der Maßnahme wie bauausführenden Betrieben, Lieferanten, Energieträgern etc. |
| 14. | Rechnungsprüfung und Überprüfung der Kostenberechnungen |
| 15. | Objektbezogene Planung und Bauleitung aller Gewerke, die entsprechend, je nach Bauvorhaben individuell aus den ermittelnden Leistungsumfängen gemäß der HOAI entstanden sind. |
| Grundlagenplanung: | ||
| Beratung und Ermittlung bei den Voraussetzungsmöglichkeiten zur Lösung der Bauaufgabenstellung durch die Planung | ||
| Vorplanung, Projekt- und Planungsvorbereitung: | ||
| Erarbeiten der grundlegenden Bestandteile zur Lösung der Planungsaufgabe | ||
| Enwurfsplanung: | ||
- System- und
Integrationsplanung |
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| Genehmigungsplanung: | ||
| Vorlagen und Einreichung dieser für die Einholung erforderlicher Genehmigungen oder Zustimmungen | ||
| Ausführungsplanung: | ||
| Erarbeitung und Darstellung einer ausführungsreifen, endgültigen Planungslösung | ||
| Vorbereitung der Vergabe: | ||
| Massenermittlung und Erstellung von Leistungsverzeichnissen | ||
| Mitwirkung bei der Vergabe: | ||
| Kostenermittlung und Abwicklung der Auftragsvergabe | ||
| Objektüberwachung: | ||
| Während der Bauphase Überwachung der Ausführungsleistungen | ||
| Betreuung und Dokumentation: | ||
| Überwachung und Beseitigung von Mängeln, die innerhalb der Gewährleistungsfristen entstanden sind, und Gesamtdokumentation bzw. Erstellung der Gesamtdokumentation des Bauvorhabens |
| 16. | Aufstellung der abschließenden Wirtschaftlichkeits- und Lastenberechnung. |
| 17. | Unterlagennachweis zum Durchsetzen von Mieterhöhungen durch Umlage der Modernisierungskosten. Die entfallenden Erhöhungen der Miete auf den qm berechnet. |
| 18. | Unterstützung des Auftraggebers der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen. |
| 19. | Abschlußdokumentation und Rentabilitätsübersicht. |
| 20. | Öffentlichkeitsarbeit und Pressebetreuung des abgeschlossenen Vorhaben. |